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Otázka:

Die Abgabefrist zur Körperschaftsteuererklärung in der Tschechischen Republik

„Ich hätte gern gewusst, bis wann die tschechische Steuererklärung für die Körperschaftssteuer fällig ist und bis wann die Zahlung der Steuer erfolgt sein muss. Muss ich Vorauszahlungen leisten, oder kann ich entsprechend des tatsächlichen Gewinns zum Ende des Geschäftsjahres bezahlen?“

Odpověď:

Die Steuererklärung ist bis zu 3 Monaten nach dem Abschluss der Rechnungsperiode beim Finanzamt einzureichen. Also wenn Sie den Jahresabschluss zum 31. 12. erstellen, ist der Abgabetermin für die Steuererklärung bis 31. 3. des folgenden Jahres. Wenn jedoch die Gesellschaft einer pflichtgemäßen Rechnungsprüfung unterliegt oder sie beim Finanzamt durch einen (zertifizierten) Steuerberater vertreten wird, verlängert sich der Termin auf 6 Monate (also bis 30. 6.). In stichhaltigen Fällen ist es möglich, um die Abgabefristverlängerung bis auf 10 Monate (somit bis Ende Oktober) zu ersuchen.


In Fällen der Gesellschaften, die ihre Handelsvertretungen in mehreren Ländern haben (und für den Zweck der Steuer ist es notwendig, die Steuerangelegenheiten auch im Ausland zu erledigen), wird dem Gesuch meist problemlos stattgegeben.


Die Steuer ist beim Abgabetermin der Steuererklärung fällig (die Höhe der Steuer berechnet der Steuerpflichtige selbst). Falls die Steuer 30 Tsd. CZK überschreitet, muss der Steuerpflichtige ab der Abgabe der Steuererklärung Steuervorschüsse zahlen. Ihre Höhe und Anzahl der Zahlungen pro Jahr hängt von der letzten Steuerpflicht ab.